„Reisen für Alle“ hilft bei der Planung barrierefreier Reisen
Die UN-Behindertenrechtskonvention stellt klar, dass Menschen mit Behinderung ein uneingeschränktes und selbstverständliches Recht auf Teilhabe besitzen. Zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ist Barrierefreiheit das A und O.