Entsendung ins Ausland mit fatalen Ungenauigkeiten
Personalverantwortliche vergessen bei der Gestaltung des Entsendeprozesses häufig, dass es die Krankenkassen sind, die über das Vorliegen von Entsendekriterien entscheiden und damit festlegen, ob eine Ausstrahlung vorliegt oder nicht. Welche Konsequenzen dies haben kann, verdeutlicht ein aktuelles Praxisbeispiel.