Vermögen im Ausland: Neue EU-Zinsrichtlinie bringt Steuersünder im Ausland in Bedrängnis
Die Europäische Zinsrichtlinie 2003/48 EG muss in allen EU-Staaten bis Juli 2014 umgesetzt sein. Was so harmlos klingt, ist in Wirklichkeit ein schweres Geschütz. Es betrifft aus deutscher Sicht insbesondere in Deutschland Ansässige, die Vermögen im Ausland haben und daraus Erträge erzielen.