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Schlagwort: EU-Fluggastrechteverordnung

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hand shows airbus plane and globe as concept

Portal für Entschädigung bei Flugreisen

Rund 12,2 Milliarden Euro zahlen deutsche Unternehmen laut dem GeschäftsreiseVerband (VDR) jährlich für Geschäftsreisen ihrer Mitarbeiter mit dem Flugzeug. Was passiert jedoch, wenn die Geschäftsreise mit dem Flieger nicht wie geplant stattfindet, da der Flug gestrichen wurde, stark verspätet oder überbucht war? Ein Portal für Entschädigung bei Flugreisen nennt die Ansprüche.

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Gerichtsurteil: Pannenflug rechtfertigt keinen Schadensersatz

Kommen Reisende durch einen verspäteten Rückflug deutlich später an ihrem Heimatort an, liegt zwar ein Reisemangel vor, jedoch sind Schadensersatzansprüche für nutzlos vertane Urlaubszeit deshalb nicht für den gesamten Urlaub gerechtfertigt. Dies gilt auch in dem Fall, dass die Passagiere den Rückflug aufgrund mehrerer Pannen als sehr belastend empfunden haben.

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EuGH: Airlines zahlen auch bei Naturkatastrophen

Schlechte Karten haben Airlines bei Flugannullierungen infolge von Naturkatastrophen. Aktuell hat der Europäische Gerichtshof (EuGH, Az.: C-12/11) die Rechte von Passagieren in solchen Fällen nachhaltig gestärkt. So müssen Fluggesellschaften beispielsweise gestrandeten Reisenden die Kosten etwa für Hotelaufenthalt, Essen etc. ersetzen.

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Ausgleichszahlung nach Flugverspätung durch Ruhepause der Crew

Passagieren steht eine Ausgleichszahlung zu, wenn sich ihr Flug dadurch verspätet, dass die Crew ihre Ruhezeit einhalten musste. Dies gilt sogar dann, wenn das Problem mit der Pause der Crew überhaupt erst dadurch auftrat, weil der vorangegangene Flug durch schlechtes Wetter verspätet war. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hannover (Az.: 426 C 12868/10) hervor.

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