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Schlagwort: EU-Fluggastrechteverordnung

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Delay - Closeup of Departure Timetable on Airport - Illustration

Schadensersatz bei verpasstem Anschlussflug

Der Bundesgerichtshof (BGH, Az. X ZR 123/10) hat in einem jetzt gefällten Urteil die Anwendung der EU-Fluggastrechteverordnung für die Fälle präzisiert, bei denen Reisende infolge der Flugverspätung ihren Anschlussflug nicht bekommen und deshalb ihr Endziel erst mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden erreichen.

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