Kostenloser Flug bringt keine Ausgleichszahlung
Auch wenn es eigentlich logisch erscheint, dass nur Geld zurück bekommt, wer auch etwas bezahlt hat, ging ein Reisender vor Gericht, um für seine einjährige Tochter Geld zurückzufordern, nachdem ihr Flug sich über sechs Stunden verspätet hatte. Das Amtsgericht Darmstadt entschied zugunsten der Airline (Az.: 7 S 99/13).