Kommendes Jahr tritt die neue EU-Erbrechtsverordnung in Kraft. Expat News sprach mit dem auf deutsch-spanisches Recht spezialisierten Anwalt Dr. Burckhardt Löber darüber, was Erblasser bereits jetzt regeln sollten.
Wenn ein naher Angehöriger das Zeitliche segnet, ist das in aller Regel ein trauriges Ereignis. Manche Verwandte versüßen den Hinterbliebenen die Trauer allerdings und hinterlassen ein verstecktes Konto auf den Kaiman-Inseln, in der Schweiz oder in anderen Steueroasen.
Vor gut einem Jahr ist die neue EU-Erbrechtsverordnung in Kraft getreten. Da sie erst auf Erbfälle Anwendung findet, die ab dem 17. August 2015 eintreten haben Personen mit zu vererbenden Besitz im Ausland, noch die Möglichkeit wichtige Anpassungen im Testament vorzunehmen. Darauf weist die Hamburgische Notarkammer hin.
Ein Erbfall ist oft eine schwierige Angelegenheit. Richtig kompliziert wird es, wenn der Erblasser eine Immobilie im Ausland besaß oder gar seinen Wohnsitz dorthin verlegt hatte. Damit das grenzüberschreitende Erben und Vererben in Zukunft einfacher wird, hat das Europäische Parlament nun nach langen Verhandlungen den Entwurf einer EU-Erbrechtsverordnung angenommen.