Reiseabsage wegen Corona: TUI darf Erstattung des Reisepreises nicht erschweren
TUI Deutschland darf es Kunden auf seiner Webseite nicht unangemessen erschweren, nach der Reiseabsage infolge der Corona-Pandemie Erstattungsansprüche geltend zu machen. Das hat nun das Landgericht Hannover nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden (LG Hannover vom 6.10.2020, Az. 13 O 186/20).