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Schlagwort: Erstattung bei Ersatzflug

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© Ekaterina Pokrovsky, AdobeStock

BGH-Urteil: Bei Flugausfall müssen Fluggesellschaften schnellstmöglich Ersatzbeförderung organisieren

Werden Flüge aufgrund von außergewöhnlichen Umständen annulliert, sind die Fluggesellschaften verpflichtet, eine Ersatzbeförderung anzubieten – und zwar zum nächstmöglichen Zeitpunkt! Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 11. Oktober 2023 in zwei Verfahren (Az. X ZR 107/22, Az. X ZR 123/22) entschieden.

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Schadensersatz bei verschobenem Flug

In der Tourismusbranche kommt es oft vor, dass früh gebuchte Reisen verschoben werden oder nachträglich Zwischenhalte eingeplant werden, was die Reisezeit verlängert. In einem konkreten Fall war der Rückflug vom Vormittag um mehr als sieben Stunden nach hinten verschoben worden.

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