BGH-Urteil: Bei Flugausfall müssen Fluggesellschaften schnellstmöglich Ersatzbeförderung organisieren
Werden Flüge aufgrund von außergewöhnlichen Umständen annulliert, sind die Fluggesellschaften verpflichtet, eine Ersatzbeförderung anzubieten – und zwar zum nächstmöglichen Zeitpunkt! Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 11. Oktober 2023 in zwei Verfahren (Az. X ZR 107/22, Az. X ZR 123/22) entschieden.