EU-Bürger können in Spanien gezahlte Erbschaftssteuer zurückfordern
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Tausende EU-Bürger, die in den letzten vier Jahren in Spanien geerbt haben, zahlten zu viel Erbschaftssteuer.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Tausende EU-Bürger, die in den letzten vier Jahren in Spanien geerbt haben, zahlten zu viel Erbschaftssteuer.
Wenn ein naher Angehöriger das Zeitliche segnet, ist das in aller Regel ein trauriges Ereignis. Manche Verwandte versüßen den Hinterbliebenen die Trauer allerdings und hinterlassen ein verstecktes Konto auf den Kaiman-Inseln, in der Schweiz oder in anderen Steueroasen.
Ein Erbfall ist oft eine schwierige Angelegenheit. Richtig kompliziert wird es, wenn der Erblasser eine Immobilie im Ausland besaß oder gar seinen Wohnsitz dorthin verlegt hatte. Damit das grenzüberschreitende Erben und Vererben in Zukunft einfacher wird, hat das Europäische Parlament nun nach langen Verhandlungen den Entwurf einer EU-Erbrechtsverordnung angenommen.
Bis vor Kurzem herrschte in vielen grenzüberschreitenden Erbfällen Uneinigkeit, nach welchem Recht sich die Erbfolge richtete. So sieht zwar das deutsche Recht vor, dass für alle deutschen Staatsangehörigen die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zum Erbrecht gelten. Wer Erbe wird, welche Pflichtteilsansprüche entstehen und wie der Nachlass im Einzelnen auf die Erben oder Vermächtnisnehmer übergeht, bestimmt sich damit nach deutschen Vorschriften.
Wer im europäischen Ausland lebt und im Heimatland eine Immobilie, eine Firma oder Anteile an einer GmbH erbt, muss künftig weniger Steuern zahlen.