Trotz Brexit: Europäisches Sozialrecht gilt vorerst weiter
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland haben am 29. März 2017 das Ausscheiden aus der Europäischen Union (EU) erklärt. Dennoch gilt das europäische Sozialrecht im Verhältnis zum Vereinigten Königreich uneingeschränkt weiter, bis der Austritt nach Ende der generell zweijährigen Übergangsphase wirksam wird.