Verspätetes Gepäck bei einer Flugreise rechtfertigt kein Luxusshopping
Kommt das Fluggepäck verspätet an, muss eine Fluggesellschaft dem Passagier keine luxuriöse Shoppingtour bezahlen. Das hat kürzlich das Amtsgericht Frankfurt in einem Urteil (Az. 30 C 570/17 (68)) entschieden.