Hypothetische Verspätung bringt noch keine Ausgleichszahlung
Wenn es bei den ursprünglich gebuchten Flugverbindungen zu massiven Verspätungen kommt, Reisende aber durch einen selbst gebuchten Ersatzflug dennoch pünktlich ankommen, haben sie keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung im Sinne der EU-Fluggastrechteverordnung.