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Schlagwort: Entschädigung wegen Badeverbot im Urlaub

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Badeverbot im Urlaub kein Reisemangel

Ein Badeverbot im Meer wegen der Gefahr von Haiangriffen stellt keinen Reisemangel dar. Im verhandelten Fall buchte ein Ehepaar für 4.462 Euro einen Pauschalurlaub auf der Seychelleninsel Praslin. Wegen eines Haiangriffs vor dem dort gelegenen Strand verhängten die örtlichen Sicherheitsbehörden für einzelne Strände der Seychellen ein Badeverbot.

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