Gerichtsurteil: Pannenflug rechtfertigt keinen Schadensersatz
Kommen Reisende durch einen verspäteten Rückflug deutlich später an ihrem Heimatort an, liegt zwar ein Reisemangel vor, jedoch sind Schadensersatzansprüche für nutzlos vertane Urlaubszeit deshalb nicht für den gesamten Urlaub gerechtfertigt. Dies gilt auch in dem Fall, dass die Passagiere den Rückflug aufgrund mehrerer Pannen als sehr belastend empfunden haben.