Arbeitgeber dürfen Dienstreisen ins entfernte Ausland anordnen
Arbeitgeber können Dienstreisen ins entfernte Ausland anordnen, wenn der Arbeitnehmer vertraglich solche Leistungen verspricht. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg (Az.: 4 Sa 3/17) entschieden.