Deutsche Unternehmen in Schweden: Ab sofort Buchhaltung nach schwedischem Recht
Deutsche Unternehmen, die mit einer ertragsteuerlichen Betriebsstätte nicht nur vorübergehend in Schweden tätig sind, sind verpflichtet, eine Filiale oder Tochtergesellschaft zu gründen und müssen ihre Buchhaltung künftig ausschließlich nach schwedischem Recht vornehmen.