DBA mit Österreich: Wichtige Änderungen beschlossen
Das österreichische Bundesministerium der Finanzen (ÖBMF) hat den Begriff des Arbeitgebers im Zusammenhang mit Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bei passiver Arbeitskräfteüberlassung als wirtschaftlichen Arbeitgeber (wAG) definiert.1