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Schlagwort: Brexit-Informationen für deutsche Unternehmen

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© Pete Linforth auf Pixabay

Was auf Unternehmen nach dem Brexit im Januar 2021 zukommt

Da das Vereinigte Königreich ab 1. Januar 2021 nicht mehr an der Politik der Union teilnimmt, wird es unweigerlich Hemmnisse für den Handel mit Waren und Dienstleistungen sowie für die grenzüberschreitende Mobilität und den zwischenstaatlichen Austausch geben. Denn dann endet der Übergangszeitraum, in dem das Vereinigte Königreich weiterhin am Binnenmarkt und an der Zollunion der EU teilnehmen darf, und damit auch der freie Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr.

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