Entsendende Unternehmen müssen Impats in Deutschland künftig online melden
Unternehmen, die entsandte Mitarbeiter aus dem Ausland (Impats) in Deutschland beschäftigen, müssen diesen für die Zeit ihrer Tätigkeit die in Deutschland maßgeblichen Arbeitsbedingungen gewähren. Dazu gehört zum Beispiel die Zahlung des Mindestlohns oder Gewährung eines Mindesturlaubs.