Stiefkinder von Grenzgängern haben möglicherweise Anspruch auf Beihilfe
Auch Kinder, die Teil einer „Patchworkfamilie“ sind, haben möglicherweise grundsätzlich Anspruch auf soziale Vergünstigungen wie etwa Beihilfe zum Studium. Dies würde auch dann gelten , wenn der Stiefvater als Grenzgänger tätig ist.