Anmeldepflicht von Barmitteln ab 10.000 Euro gilt auch in Transitzonen von EU-Flughäfen
Die Pflicht, Barmittel in Höhe von 10.000 Euro oder mehr anzumelden, besteht auch in den internationalen Transitzonen der Flughäfen, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der EU liegen. Das bedeutet, wer von einem Nicht-EU-Staat in einen anderen Nicht-EU-Staat reist und zwar mit Transit über einen Flughafen, der im Hoheitsgebiet der Union liegt, unterliegt somit während der Dauer seines Transits dieser Anmeldepflicht.