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Schlagwort: Auslandsentsendung

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© Visual Generation, AdobeStock

Umfrage: Unternehmen wollen wieder vermehrt Mitarbeitende im Ausland einsetzen

Nach zwei schwierigen Pandemie-Jahren planen Unternehmen weltweit, wieder mehr Mitarbeitende ins Ausland zu schicken. Das hat eine aktuelle Umfrage von MSH, eine Tochtergesellschaft der französischen DIOT-SIACI-Gruppe ergeben. Diese ist ein weltweit führender Anbieter von internationalen Sozialleistungen. Die in Hamburg ansässige BDAE Gruppe ist eine Tochtergesellschaft von MSH International.

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© Scott Graham – Unsplash

Richtige Entgeltabrechnung von Einsätzen im Ausland – mit dem Online-Seminar der BDAE Consult

Bei der Entgeltabrechnung von Einsätzen im Ausland gibt es kaum etwas Schlimmeres als die fehlerhafte Entrichtung von Steuer- und Sozialabgaben im In- und Ausland. Vor allem, wenn dem entsandten Mitarbeiter am Ende das falsche Netto-Gehalt ausgezahlt wird, ist Ärger vorprogrammiert.

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© Gorodenkoff - AdobeStock

Zwischen Anspruch und Wirklichkeit: Wenn eine Auslandsentsendung aus dem Ruder läuft

Expats haben Ansprüche, die nicht immer mit der Realität konform gehen. Es sind dann die Personalmanager, die zwischen allen Parteien vermitteln müssen und meist unverschuldet an ihre Grenzen kommen, wie dieser Praxisfall der auf Auslandsentsendung spezialisierten Unternehmensberatung BDAE Consult zeigt.

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© baranq - AdobeStock

Erwartungen der jungen Arbeitnehmer-Generation an die Mobilität im Job

Eine gewisse Flexibilität bei den Leistungsangeboten für die Entsendung von Mitarbeitern war aufgrund unterschiedlicher Bedürfnisse der Mitarbeiter schon immer gefragt. Bei der jungen Generation hat sich der Bedarf an Individualität und Entscheidungsfreiheit in Sachen Mobilität im Job noch weiter erhöht. Unternehmen und Dienstleistungsanbieter müssen sich an die neuen Erwartungen anpassen.

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Titelbild: © vege - Fotolia.com

Krankenversicherungsschutz in der EU bei Auslandsentsendungen: Warum die A1-Bescheinigung nicht ausreicht

Immer wieder hört man, dass Unternehmen weniger Aufwand bei der gesundheitlichen Absicherung von Mitarbeitern haben, wenn diese innerhalb der EU für den Arbeitgeber tätig werden. So heißt es, dass das entsendende Unternehmen es einfach habe, da nur eine so genannte Europabescheinigungen wie die A1- beziehungsweise S1-Bescheinigung beantragt werden müsse.

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