Reisestorno wegen Auslandseinsatz als Berufssoldat: Versicherung muss nicht zahlen
Wird ein Berufssoldat zu einem Auslandseinsatz abkommandiert, handelt es sich nicht um einen Arbeitsplatzwechsel. Demzufolge greift auch nicht der Versicherungsschutz bei einem Reisestorno. Das hat jetzt das Amtsgericht München in einem rechtskräftigen Urteil verkündet (AZ 264 C 7320/13).