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Schlagwort: Ausgleichszahlung bei Flugverspätung

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Gerichtsurteil: Pannenflug rechtfertigt keinen Schadensersatz

Kommen Reisende durch einen verspäteten Rückflug deutlich später an ihrem Heimatort an, liegt zwar ein Reisemangel vor, jedoch sind Schadensersatzansprüche für nutzlos vertane Urlaubszeit deshalb nicht für den gesamten Urlaub gerechtfertigt. Dies gilt auch in dem Fall, dass die Passagiere den Rückflug aufgrund mehrerer Pannen als sehr belastend empfunden haben.

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Ausgleichszahlung nach Flugverspätung durch Ruhepause der Crew

Passagieren steht eine Ausgleichszahlung zu, wenn sich ihr Flug dadurch verspätet, dass die Crew ihre Ruhezeit einhalten musste. Dies gilt sogar dann, wenn das Problem mit der Pause der Crew überhaupt erst dadurch auftrat, weil der vorangegangene Flug durch schlechtes Wetter verspätet war. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hannover (Az.: 426 C 12868/10) hervor.

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