Flugverspätung nach Schlaganfall: Kein Schadensersatz für Reisende
Verspätet sich ein Flug erheblich, weil ein Mitreisender einen Schlaganfall erlitt, haben Passagiere keinen Anspruch auf eine Zahlung einer Entschädigung im Sinne der EU-Fluggastrechteverordnung. Das verdeutlicht ein Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (Az.: 43 C 6731/12).