Flugverspätung: Summe der Teilstrecken für Ausgleichszahlung entscheidend
Kommt es zu einer Verspätung auf einem Flug, der sich aus mehreren Teilstrecken zusammensetzt, ist für die Höhe der Ausgleichszahlung die Summe der einzelnen Strecken entscheidend. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt (Az.: 29 C 1952/13 [81]) hervor.