Das Taschengeld für ein Au-Pair-Mädchen kann nur dann im Rahmen der Kinderbetreuungskosten steuermindernd anerkannt werden, wenn die Zahlung nicht in bar und auf ein Konto des Au-Pairs erfolgt ist.
Aufenthalte von Au-pairs in Deutschland verlieren immer mehr an Attraktivität. Wie das Auswärtige Amt jüngst mitteilte, gingen die Genehmigungen für ein Au-pair Jahr in Deutschland im Jahr 2012 um zehn Prozent auf 4.528 zurück.