Unfall im Ausland: Was zahlt die Versicherung?
Arbeitnehmer, die für ihren Arbeitgeber im Ausland einer Tätigkeit nachgehen, stehen auch dort unter dem gesetzlichen Arbeitsschutz und sind bei einem Arbeitsunfall gesetzlich versichert. Voraussetzung ist allerdings, dass sie sich im Rahmen einer Geschäftsreise oder Entsendung vorübergehend im Ausland befinden und nach ihrer Rückkehr nicht bei einem anderen Arbeitgeber weiterbeschäftigt werden.