Besonderheiten bei Mitarbeiterentsendung nach Polen
Seit Inkrafttreten des Gesetzes über die Entsendung von Mitarbeitern im Rahmen von Dienstleistungserbringungen nach Polen (vom 18. Juni 2016) haben Unternehmen die Pflicht eine Kontaktperson gegenüber der polnischen Arbeitsinspektion zu benennen. Darauf weisen die AHK Polen und Germany, Trade & Invest (gtai) hin.