Sozialversicherungspflicht für Grenzgänger: Nur begrenzt versichert?
Grenzgänger sind weder formal entsandte Mitarbeiter noch klassische lokale Angestellte. Die Absicherung dieser Gruppe einschließlich ihrer Angehörigen kann Personaler buchstäblich an ihre Grenzen bringen, wie dieser Praxisfall zeigt.