Rente ins Ausland wird jetzt in voller Höhe gezahlt
Deutsche und ausländische Staatsangehörige werden künftig bei der Zahlung ihrer Rente ins Ausland gleichgestellt. Seit dem 1. Oktober 2013 entfällt bei Auslandszahlungen der Rentenversicherung die bisher in bestimmten Fällen vorgenommene Kürzung der Zahlung auf 70 Prozent. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.