Neue Bestimmungen für Grenzgänger zwischen Schweiz und Deutschland
Wer als Arbeitnehmer grenzüberschreitend zwischen der Schweiz und Deutschland eingesetzt wird, kann nun den Status als Grenzgänger bekommen, auch wenn er nach dem Einsatz nicht an den Wohnort zurückkehrt. Dies hat das Bundesfinanzministerium in einem Rundschreiben bekanntgegeben.