Piloten und Flugbegleiter können deutlich mehr Werbungskosten absetzen
Gute Nachrichten für Flugpersonal: Dank dem neuen Reiskostenrecht 2014 können sie nun wesentlich mehr Werbungskosten von der Steuer absetzen. Piloten und Flugbegleiter hatten nach früherer Rechtsauffassung zwei regelmäßige Arbeitsstätten: