„Wohn-Riester“ auch im Ausland möglich
Nicht wenige deutsche Senioren verbringen ihren Lebensabend im Ausland. Für Bezieher der normalen Altersrente bringt das Auswandern im Rentenalter keine Probleme mit sich. Rentner, die allerdings mit der Riester-Rente private Vorsorge getroffen haben, können erst seit 2010 ihren Wohnort innerhalb der EU frei wählen, ohne die Vorteile des Riester-Renten-Sparens zu verlieren.
Riestern für die eigene Immobilie
Gegenwärtig sparen in Deutschland mehr als 15 Millionen Menschen in Riester-Rentenverträgen für ihre private Altersvorsorge. Um die Vertragskosten für die Riester Rente möglichst gering zu halten und möglichst eine hohe Verzinsung zu erreichen, greifen immer mehr Riester-Sparer auf Fonds-Sparverträge zurück. Diese werden von Banken oder unabhängigen Finanzdienstleistern angeboten. Einen ersten Überblick über die Vielzahl der Angebote finden Interessenten bereits im Internet. So bieten diverse Online-Portale eine Übersicht über Fonds und ermöglichen einen zielgerichteten Vergleich der einzelnen Produkte. Mit einer Gesetzesänderung zur Riester Rente kann mithilfe des so angesparten Kapitals auch der Wunsch nach eigenem Immobilienbesitz in Erfüllung gehen.
Rund eine Million Riester Renten wurden seitdem als sogenannte „Wohn-Riester“ Verträge abgeschlossen. Sie können für folgende Vorhaben eingesetzt werden:
• Kauf oder Bau einer Immobilie
• Entschuldung von Immobilien
• Erwerb von Wohngenossenschaftsanteilen
• Tilgung von Baukrediten
• Ansparen in Bausparverträgen
Wichtigste Bedingung für die Förderung mittels Steuervorteilen und Zulagen ist der Umstand, dass die Beträge nur für selbst genutzten Wohnraum aufgewendet werden dürfen. Bis Ende 2009 musste die selbst genutzte Immobilie zudem in Deutschland liegen.
Volle Riester-Förderung auch für Immobilien im europäischen Ausland
Bisher mussten Riester-Sparer alle staatlichen Förderungen zurückzahlen, sobald sie als Rentner lieber im Ausland leben wollten. Mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2009 mussten die Richtlinien für die Verwendung der Riester Rente dahingehend geändert werden, so dass eine Beschneidung des Wohnrechts im Ausland nicht mehr Anwendung finden darf. Die Gesetzesänderung ermöglicht zumindest die Möglichkeit, einen Wohnort innerhalb der Europäischen zu wählen, um auch weiterhin von den Vorteilen der Riester Rente zu profitieren.
Neben denjenigen, die als Rentner Deutschland den Rücken kehren, profitieren noch weitere Personengruppen von der neuen Gesetzgebung. So gilt jetzt beispielsweise:
• Grenzgänger aus den benachbarten Staaten, die in Deutschland arbeiten, aber in Frankreich, Österreich oder den Niederlanden leben, haben Anspruch auf Förderung einer Riester Rente.
• Immobilien dürfen auch im EU-Ausland mit „Wohnriester“ finanziert werden, solang es sich um selbst genutztes Wohneigentum handelt.
Riester-Rente außerhalb der EU
Die Zulagenförderung für Riester Sparpläne gilt uneingeschränkt für den Bereich der Europäischen Union und für Staaten, mit denen Deutschland entsprechende Abkommen hat. Beliebte Länder, wie Thailand, in die es vor allem die deutschen Senioren zieht, fallen nicht unter das Abkommen. Verlagert der Bezieher von Riester Rente seinen Wohnsitz dorthin, droht ihm die Rückzahlungsforderung der Zulagen. Bedenkt man allerdings, dass in Deutschland Leistungen aus der Riester Rente unter Umständen zum persönlichen Steuersatz voll zu versteuern sind, so ergeben sich unter bestimmten Gesichtspunkten dennoch Vorteile durch den Umzug in Länder, die laut Riester Gesetz als „förderschädlich“ gelten. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn sie die Rückzahlung der Zulagen stunden lassen und die jeweilige monatliche Rate zuzüglich der Steuerlast im jeweiligen Gastland geringer ausfällt, als der in Deutschland anfallende Steuerbetrag.
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