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Wie Sie souverän mit einem Autounfall im Ausland umgehen

Die meisten Autounfälle deutscher Reisender innerhalb Europas passieren in Frankreich und Italien. Demnach wurden nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) 2013 von französischen Straßen 4.616 Unfälle und von Italiens Fahrbahnen 4.605 Unfälle über den Zentralruf gemeldet (siehe auch Grafik). Insgesamt 27.000 Mal soll es 2013 bei den Deutschen im Ausland gescheppert haben. Von 150.000 Unfällen mit deutscher „Beteiligung“ weltweit geht der GDV weiter aus.

Schadenmeldungen_Autounfall

Doch was passiert eigentlich, wenn man außerhalb der Heimat in einen Autounfall verwickelt wird – ganz unabhängig davon, wer Schuld hat? Welches Verkehrsrecht gilt dann?

Für gewöhnlich richtet sich die Schadenregulierung der Autoversicherer nach dem Rechtssystem desjenigen Landes, in dem der Unfall passiert ist. Dabei spielt es meistens keine Rolle, welche Nationalität der Unfallgegner hat und in welchem Staat dessen Kfz-Versicherung ansässig ist. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Wenn alle Unfallbeteiligten in Deutschland versichert sind, so könnte selbst in Finnland deutsches Recht herangezogen werden.

Schadenbeauftragten der Kfz-Versicherung erfragen

Die wichtigste Verhaltensregel nach einem Unfall im EU-Ausland ist: Rufen Sie Ihren Autoversicherer an. Die meisten deutschen Anbieter wie zum Beispiel Verti haben für Schadensfälle im Ausland eine spezielle 24-Stunden-Hotline. Im Prinzip ist die Schadenregulierung europaweit überwiegend vereinheitlicht, allerdings gibt es nationale Unterschiede – etwa im Hinblick auf die Deckungssummen und den Umfang der Schadenregulierung. Kfz-Versicherer kennen den Markt und wissen im Fall der Fälle genau, was zu tun ist.

So hat jeder Versicherer einen Beauftragten für die Schadenabwicklung in allen anderen EU-Staaten benannt und wird Ihnen dessen Kontaktdaten übermitteln. Im Auftrag der Assekuranz wird dieser die Schadensersatzansprüche des jeweiligen Unfallopfers bearbeiten.

Dafür ist es erforderlich, einen Entschädigungsantrag beim Beauftragten einzureichen, in dem unter anderem der Europäische Unfallbericht aufgeführt ist, ebenso wie ein Kostenvoranschlag für die Reparatur und – wenn vorhanden – auch ein Sachverständigengutachten. Innerhalb von drei Monaten muss die eigene Versicherung oder die des Unfallgegners den Schaden regulieren oder ein Entschädigungsangebot vorlegen.

Hier noch ein paar Verhaltensregeln unmittelbar nach dem Autounfall im Ausland:

  • Bekennen Sie sich nicht schuldig, sondern warten Sie auf die Einschätzung der Experten.
  • Alarmieren Sie die Polizei.
  • Fotografieren Sie den Unfallort und Schäden an den Fahrzeugen. Die Bilder könnten insbesondere für das Gutachten von Nutzen sein.
  • Fotografieren Sie auch Plaketten auf der Windschutzscheibe des gegnerischen Unfallteilnehmers, da dort unter Umständen wichtige Daten beispielsweise über den Versicherer zu finden sind.
  • Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen, fragen Sie nach der „Grünen Karte“ des Unfallgegners.

Um folgende Dokumente und Versicherungen sollten Sie sich vor Reiseantritt idealerweise gekümmert haben:

  • Europäischer Unfallbericht (erhältlich bei Ihrer Kfz-Versicherung)
  • „Grüne Karte“ (erhältlich bei Ihrer KfZ-Versicherung)
  • Schutzbrief
  • Auslands-Krankenversicherung
  • Vollkasko-Versicherung
  • Haftpflicht-Versicherung

Noch ein Tipp: Informieren Sie sich möglichst über die wichtigsten Verkehrsregeln und etwaige Mautpflichten der Länder, die Sie mit dem Auto bereisen. Denn: Ähnlich ärgerlich wie ein Autounfall sind die teils drakonisch hohen Bußgelder, die Sie bei einem Verstoß zahlen müssen.

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