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Coconut cocktail over blue background

Was Urlauber an Nahrungsmitteln aus dem Ausland einführen dürfen

Wer aus einem Nicht-EU-Land in die EU einreist und Fleisch oder Milchprodukte bei sich führt – egal ob für den eigenen Verzehr oder als Geschenk – verstößt gegen EU-Gesetz. Lediglich für einige Nachbarstaaten gelten Ausnahmen. Darauf weist die Europäische Kommission auf ihrer Website hin.

Reisende, die beispielsweise aus Grönland, Island oder von den Färöern zurückkehren, dürfen von bestimmten tierischen Erzeugnissen bis zu zehn Kilogramm mitbringen. Weitere Ausnahmen:  beispielsweise Säuglingsmilchpulver, Säuglingsnahrung und aus medizinischen Gründen erforderliche Spezialnahrung oder Spezialtiernahrung. Solche Produkte müssen allerdings in versiegelten Verpackungen transportiert werden und dürfen nicht mehr als zwei Kilogramm schwer sein oder vor dem Öffnen gekühlt werden müssen.

Zudem ist es möglich, bis zu 20 kg Fisch und bestimmte Schalentiere aus dem Ausland einführen. Für Einfuhren von den Färöern oder aus Island gibt es keine Mengenbeschränkungen. Für andere tierische Erzeugnisse wie Honig, gilt ebenfalls das Zwei-Kilo-Limit.

Regeln gelten nicht für Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und Schweiz

Der grenzüberschreitende Transport von tierischen Erzeugnissen innerhalb der EU oder aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino oder der Schweiz unterliegt diesen Regeln nicht.

Weitere Informationen zum Thema Reise in Europa gibt es auf der dieser Website. Häufig gestellte Fragen können Interessierte hier nachlesen.

Die EU beantwortet in Ihrer aktuellen Meldung weitere Fragen, die den Urlaub betreffen. Denn: Es ist Sommer, und Millionen Europäer verreisen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union. Auf einen Blick finden Reisende hier nützliche Hinweise zu Themen wie Krankenversicherung, Streitigkeiten mit dem Reiseveranstalter oder Reisen mit Haustieren und einen Überblick darüber, wie die EU-Reisenden Hilfe und Unterstützung bietet.

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Foto: © Netfalls – Fotolia.com