Vorsicht bei Souvenirs aus der Türkei
Das österreichische Außenministerium weist eindringlich darauf hin, sich bei einer Reise in die Türkei vorab zu informieren, welche Güter und Gegenstände mitgebracht werden dürfen. Die Ausfuhr von ethnografischen, historischen und archäologischen Gegenständen (Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien etc.) ist in der Türkei jedoch strikt untersagt.
Das Ministerium weist weiter darauf hin, dass bei ethnografischen Gegenständen (beispielsweise Teppiche, Kelims und Ähnliches) im Zweifelsfalle ein Attest eines staatlichen türkischen Museums eingeholt werden sollte. Es ist ebenfalls strengstens verboten, auf freiem Feld gefundene oder von »Händlern« gekaufte und als Teile antiker Bauwerke oder ähnlichem identifizierbare Steine auszuführen. Polizei und Zollbehörden in der Türkei legen den Begriff »Antiquitäten« weit aus. Verstöße gegen diese Regelungen werden mit sofortiger Festnahme und Gefängnisstrafen geahndet, wie es in verschiedenen Fällen bereits geschehen ist.
Für Aufsehen hatte der Fall zweier amerikanischer Touristen in Ankara gesorgt, die Steine vom Strand als Souvenir mit nach Hause genommen hatten. Bei der Kontrolle am Flughafen identifizierten Beamte zwei der Steine als historische Artefakte. Dafür kamen die Sammler für kurze Zeit ins Gefängnis.
Souvenirs aus dem Urlaub: Was mit darf und was nicht
Mitbringsel aus Nicht-EU-Ländern müssen verzollt werden
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