Versteckte Kostenfallen: Was hinter Flug-Flatrates und Reise-Abos steckt
Immer mehr Reiseplattformen und Fluggesellschaften setzen auf Mitgliedschaften und Abos, die mit attraktiven Vorteilen werben. Doch hinter vermeintlich günstigen und exklusiven Angeboten wie zum Beispiel Flug-Flatrates lauern oft komplizierte Vertragsbedingungen, schwer auffindbare Kündigungsoptionen und überraschende Zusatzkosten. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) rät daher zur genauen Prüfung und warnt vor möglichen Stolperfallen.
Eine klassische Falle ist zum Beispiel, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr aus dem angeblich kostenlosen Probeabo herauskommen, obwohl die Kündigung fristgerecht erfolgte. Solche Beschwerden häufen sich beim Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ).
Reise-Abos: Unklare Preisangaben und automatische Vertragsverlängerungen
Viele Abo-Modelle wirken durch Rabatte auf Buchungen oder exklusive Deals auf den ersten Blick attraktiv. Doch häufig wird erst im Kleingedruckten deutlich, dass nach einer einmaligen Testphase automatisch ein kostenpflichtiger Vertrag startet.
Kritisch sind vor allem folgende Punkte:
- Unklare Informationen: Der Übergang von der Testphase zum kostenpflichtigen Abo ist oft nur in schwer verständlichen AGBs versteckt.
- Täuschende Preisgestaltung: Die günstige Mitgliedschaft wird prominent beworben, aber der reguläre Preis dagegen kaum sichtbar erwähnt.
- Komplizierte Kündigungen: Trotz gesetzlicher Vorgaben sind viele Kündigungsprozesse unnötig aufwendig gestaltet.
Flug-Flatrates: Grenzen eines scheinbar grenzenlosen Angebots
Das Konzept klingt verlockend: Für einen festen Jahresbetrag beliebig oft fliegen. Die Realität sieht jedoch oft anders aus. Wer eine solche Flatrate bucht, sollte mit diesen Einschränkungen rechnen:
- Begrenzte Streckenwahl: Nur eine kleine Auswahl an Zielen ist tatsächlich buchbar.
- Kurzfristige Buchungsfenster: Flüge können meist nur wenige Tage vor Abflug reserviert werden
- Zusatzgebühren: Pro Strecke fallen häufig Extrakosten an, etwa für Handgepäck oder Gepäckaufgabe.
- Strenge Regeln bei Nichtantritt: Wer Flüge mehrfach nicht nutzt, riskiert den Verlust der Mitgliedschaft oder Vertragsstrafen.
- Klimabilanz: Der Anreiz zum Vielfliegen steht in direktem Widerspruch zu nachhaltigem Reisen.
Rechtliche Grundlagen: Das müssen Anbieter*innen offenlegen
Unternehmen sind verpflichtet, vor Vertragsabschluss klar über alle Kosten, Laufzeiten und Kündigungsbedingungen zu informieren. Besonders bei Online-Abos gilt:
- „Button-Lösung“: Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn die oder der Nutzer ausdrücklich bestätigt, zahlen zu wollen, etwa über einen Button mit der Aufschrift „Zahlungspflichtig bestellen“.
- Widerrufsrecht: Verbraucherinnen und Verbraucher haben in der Regel 14 Tage Zeit, um einen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
- Einfach kündbar: Seit 2022 müssen viele Abos nach Ablauf der Mindestlaufzeit monatlich kündbar sein. Webseiten mit deutschem Recht müssen außerdem eine direkte Kündigungsfunktion („Kündigungsbutton“) anbieten.
Worauf Verbraucher*innen achten sollten
- Leistungen genau prüfen – was ist wirklich im Abo enthalten?
- Nicht auf plakative Rabatte oder Lockpreise verlassen.
- Vertragsbedingungen sorgfältig lesen, besonders zu Kündigungsfristen und Verlängerungen.
- Auf versteckte Zusatzkosten achten.
- Bewertungen anderer Nutzerinnen und Nutzer auf unabhängigen Portalen einholen.
- Im Zweifel vom Widerrufsrecht Gebrauch machen.