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VDFA: Höhere Anzahlungen bei Ferienhäusern oftmals gerechtfertigt

Laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen Reiseveranstalter bei einer Buchung nur in begründeten Ausnahmefällen mehr als 20 Prozent des Reisepreises als Anzahlung verlangen. Die Vereinnahmung des Restbetrages bis 30 Tage vor Reisebeginn gilt als angemessen.

Dazu bezieht der VDFA (Verband deutscher Ferienhausagenturen e.V.) Stellung:

Das Urteil des BGHs gilt bisher nur für Reiseveranstalter, nicht jedoch für Agenturen und Vermittler. Dadurch kommt es zu verschiedensten Konstellationen auf dem Markt – dazu gehören etwa Fälle von Anzahlungen in Höhe von bis zu 50 Prozent. Dies führt nach Ansicht des VDFA jedoch zu einer Benachteiligung von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Begründung: Das Ferienhausgeschäft unterliegt besonderen Bedingungen, da es in dieser Branche üblich ist, dass Anbieter bereits bei der Buchung eine Sicherheitsleistung in Form von hohen Anzahlungen an den Hauseigentümer leisten müssen.

Überschreitung der 20-Prozent-Grenze ist oftmals legitim

Dies rechtfertigt laut BGH-Urteil also eine Überschreitung der 20-Prozent-Grenze durch einen sachlichen Grund. Demzufolge könne nicht jeder Anbieter als unseriös angesehen werden, der diese Grenze überschreitet. Auch hat das BGH ausdrücklich betont, dass es sich bei der Anzahlung in Höhe von 20 Prozent keinesfalls um eine absolute Obergrenze handelt und die Vereinbarung einer höheren Obergrenze in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht ausgeschlossen ist. Es muss dann nur dargelegt werden können, dass die bei Vertragsabschluss zu leistenden Aufwendungen typischerweise die geforderte Quote erreichen.

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Foto: freepik