Urlaub: Störende Muezzin-Rufe bringen keinen Schadenersatz
Auch wenn sich Urlauber während einer Türkeireise durch laute Muezzin-Rufe schon am frühen Morgen massiv gestört fühlen, haben sie keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hannover hervor (Az.: 559 C 44/14).
Im betreffenden Fall hatte ein Urlauber geklagt, weil er während seiner All-inclusive-Reise an der Westküste der Türkei die Nachtruhe durch die bei Sonnenaufgang erklingenden Muezzin-Rufe massiv gestört sah. Seiner Forderung nach Schadenersatz gaben die Richter jedoch nicht statt.
Muezzin-Rufe sind wie Glockenläuten in Europa
Begründung: Muezzin-Rufe seien eine für die muslimische Türkei landestypische Geräuschkulisse, ähnlich dem Glockenläuten in christlichen Ländern. Auch habe der Reiseveranstalter im Prospekt darauf hingewiesen, dass das Hotel im Zentrum des Ortes liege und deshalb sei mit diesen Geräuschen zu rechnen gewesen und stellten keinen Reisemangel dar.
Quellen: www.cibt.de und www.tip.de
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