Türkei: AHK Istanbul führt Schiedsstelle ein
Die Frage, welches nationale Recht bei internationalen Geschäftsbeziehungen auf die Verträge angewandt werden soll, ist ein von den Parteien im Eifer des Vertragsschlusses oftmals mit Großzügigkeit übersehener und vernachlässigter Punkt – nicht selten mit unerwarteten Folgen. Die Deutsch–Türkische Industrie- und Handelskammer in Istanbul (AHK) hat deshalb nun eine Schiedsstelle ins Leben gerufen, um praktische Hilfe anzubieten.
Unternehmen, die geschäftliche Beziehungen mit der Türkei pflegen oder diese planen, ist die Aufnahme einer Schiedsklausel in die Verträge zu raten, damit auch in Zukunft auf internationaler Plattform des Handels das Prinzip der Vertragstreue vollends ausgeschöpft werden kann.
Ziel: Geschäftsbeziehungen mit Türkei halten
Die Vorteile der Schiedsgerichtsbarkeit liegen insbesondere in der hohen fachlichen Qualität der Entscheidungen, der Vertraulichkeit des Verfahrens, der flexiblen Verfahrensgestaltung und der internationalen Vollstreckbarkeit. Ein weiterer Vorteil: Aufgrund der weniger starren Regeln wird nach einer praktikablen und nicht in erster Linie nur nach der einzigen gesetzlich „richtigen” Lösung gesucht. Ziel der Schiedsgerichte ist es, bestehende Geschäftsbeziehungen zu erhalten.
Schiedssprüche erfreuen sich größerer internationaler Anerkennung als Urteile nationaler Gerichte. Mehr als 140 Länder, darunter unter anderem Deutschland und die Türkei, haben das UN-Übereinkommen aus dem Jahr 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche unterzeichnet, das die Vollstreckbarkeit dieser Schiedssprüche ermöglicht.
Weitere Informationen sowie Ansprechpartner finden Interessierte auf der Internetseite der AHK Istanbul.
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