Terrorangst zur EM: Die Rechte für Reisende
Nicht nur die Terroranschläge von Paris im vergangenen Jahr, sondern auch die aktuellen Terrorakte in Brüssel, Istanbul und weiteren Städten trüben die Stimmung bei der Fußball-EM und sorgen für Furcht insbesondere vor großen Menschenansammlungen wie beim Public Viewing oder in französischen Fußballstadien. Der Rechtsschutzversicherer Advocard kennt die Regeln, die bei Reisestornierungen gelten.
Möchten Fußballfreunde von ihrer geplanten Reise nach Frankreich zurücktreten – egal ob sie krank sind oder sich vor Anschlägen fürchten – ist dies im Normalfall mit anfallenden Stornogebühren möglich. Diese richten sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts und sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu finden. Dabei gilt: Je früher der Reiserücktritt erfolgt, desto geringer fallen die Stornokosten aus. Üblich sind beispielsweise bei einem Rücktritt von 20 Tagen vor Reisebeginn Stornokosten in Höhe von 20 Prozent des Reisepreises.
Sollte es per Flieger zum Austragungsort gehen, ist es ebenfalls möglich, die Flugbuchung zurückzuziehen. Reisende haben zu 100 Prozent Anspruch auf Erstattung aller Steuern und Gebühren. Etwas komplizierter ist es mit dem eigentlichen Ticketpreis. Die Erstattung der Kosten für das Flugticket selbst wird von vielen Airlines meistens pauschal in ihren Allgemeinen Beförderungsbedingungen ausgeschlossen. Dieses Verhalten wird oftmals von Gerichten gerügt: Reisende sollten daher ihr gezahltes Geld nicht verloren geben, sondern der betreffenden Airline eine schriftliche Zahlungsaufforderung zukommen lassen.
Stornofreier Rücktritt bei höherer Gewalt
Das Reiserecht sieht eine Besonderheit für einen kostenlosen Rücktritt vor. Muss die Reise zum Spiel aus Gründen höherer Gewalt abgesagt werden, entfallen auch die Stornierungsgebühren. Höhere Gewalt liegt immer dann vor, wenn eine Reise beeinträchtigt oder sogar unmöglich ist. „Die Gefahr vor Terroranschlägen kann in diese Kategorie fallen – muss es aber nicht“, weiß Anja-Mareen Decker Leiterin der Rechtsabteilung bei Advocard. „Ein Indiz dafür stellt beispielsweise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für die jeweilige Region dar.“ In jedem Fall sollten EM-Fans die Hinweise des Reiseveranstalters beachten, der zu entsprechenden Informationen über Reisewarnungen verpflichtet ist. Wer bereits unterwegs ist, kann die Fahrt zur EM infolge höherer Gewalt ebenfalls abbrechen.
Wurden bis dato jedoch Leistungen vom Veranstalter erbracht, wird lediglich der Restbetrag des Reisepreises gutgeschrieben. Oftmals wird eine Rückbeförderung in die Heimat aber vertraglich zugesichert. Wichtig ist an dieser Stelle: Auch dort reicht eine allgemeine Gefahrenlage nicht aus, solange nicht konkrete Ankündigungen oder eine Reisewarnung vorliegen.
Vorsicht bei Ticketrückgabe bei EM
Fußballfans, die ein Ticket für ein Spiel in Frankreich ergattert haben, können ihre Stadiontickets zurückgeben, wenn ihnen die Gefahr zu groß ist. Für diesen Fall hat der Europäische Fußballverband eine Online-Plattform eingerichtet, über die ein Weiterverkauf dieser Tickets möglich ist. „Wer auf anderem Weg ein Ticket erwirbt, muss nicht nur mit überteuerten Preisen rechnen, sondern auch damit, dass es vom Veranstalter nicht akzeptiert wird“, sagt Rechtsexpertin Decker.
Mehr Informationen zum Thema Reiserücktritt finden Interessierte unter: www.advocard.de/streitlotse