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© chuttersnap - Unsplash.com

Storno oder Verspätung bei Flügen: So bekommen Reisende ihr Geld zurück

Laut des Fluggastrechteportals EUclaim wurden 21.918 Flüge von und nach Deutschland 2017 gestrichen. Wird ein Flug annulliert, hat er große Verspätung oder storniert der Reisende den Flug selbst, kann er häufig Geld von der Fluggesellschaft zurückbekommen. Wie Reisende dabei vorgehen sollten, erläutert das Portal Finanztip. 

Bis zu 600 Euro Entschädigung können bei einer Verspätung ab drei Stunden fällig werden. Einzige Ausnahme: Liegen sogenannte außergewöhnliche Umstände vor, muss die Fluggesellschaft nicht zahlen, so Finanztip. Dazu gehört extremes Wetter, aber auch Sicherheitsrisiken wie politische Instabilität. Ab zwei Stunden Verspätung muss die Fluggesellschaft für Verpflegung sorgen. Wird der Flug sogar auf den nächsten Tag verschoben, haben Reisende ein Recht auf kostenlose Unterkunft und kostenlosen Transfer.

Kostenerstattung bei Flugannullierung

Wird der Flug komplett gestrichen, können Reisende sich anderweitig befördern lassen oder den Ticketpreis komplett erstattet bekommen. Erfahren Reisende weniger als 14 Tage vorher, dass der Flug nicht stattfindet, haben sie möglicherweise zusätzlich Anspruch auf 125 bis 600 Euro Entschädigung. Bei außergewöhnlichen Umständen besteht aber auch hier kein Anrecht.

Storniert der Reisende selbst, gibt es Steuern und Gebühren zurück

Auch wer den Flug selbst storniert, muss nicht auf den gesamten Kosten sitzen bleiben. Für jeden nicht angetretenen oder verpassten Flug können sämtliche Steuern und Gebühren zurückverlangt werden, so Finanztip. Dabei kann eine ganze Menge Geld zusammenkommen. Ein Beispiel: Bei einem Flug von München nach Tokio im Jahr 2017 belief sich der Basistarif auf rund 220 Euro, hinzu kamen rund 390 Euro für Steuern und Gebühren. Über 60 Prozent des Gesamtbetrages hätten Kunden also zurückbekommen können.

Wer nicht aktiv wird, geht leer aus

Doch Reisende müssen selbst aktiv werden: Von allein wird die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen, sie muss eingefordert werden. Finanztip stellt dafür auf seiner Website Musterschreiben zur Verfügung. Weigert sich die Airline zu zahlen oder reagiert sie zwei Monate nicht auf die Forderung, kann die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) kostenlos vermitteln.

Wer sich die Briefe sparen will und sich nicht selbst mit der Fluggesellschaft rumärgern möchte, kann einen Rechtsdienstleister nutzen. Konnte der Reisende nicht fliegen, weil er zum Beispiel krank wurde oder etwas dazwischengekommen ist, wendet er sich am besten an den Rechtsdienstleister geld-fuer-flug.de. Bei Verspätungen und Annullierungen seitens der Fluggesellschaft helfen EUFlight, Fairplane, flug-verspätet.de, flug-erstattung.de oder EUClaim.

Ein Hinweis von finanztip: Wer sein Geld sofort haben möchte, wählt EUFlight. Bei allen anderen Anbietern ist die Wartezeit etwas länger, im Erfolgsfall gibt es dafür aber einen größeren Anteil.