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Sozialversicherungspflicht in China: Was Unternehmen wissen sollten

Chinas Sozialversicherungsgesetz sieht vor, dass ausländische Arbeitnehmer sich an der nationalen Sozialversicherung beteiligen müssen. Im September 2011 traten durch das MHRSS (Ministryof Human Resources and Social Security – Ministerium für Personal und Sozialversicherung) in Kraft.

Demnach müssen Ausländer, die in China arbeiten in der Renten-, Kranken-, Arbeitsunfall-, Arbeitslosen- und Mutterschaftsversicherung abgesichert werden – wobei die Sozialversicherungsprämien sowohl von ihnen selbst als auch von deren Arbeitgebern aufgebracht werden müssen. „Ausländer, die in China arbeiten“ sind Einzelpersonen, die:

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  • keine chinesische Nationalität besitzen;
  • eine Arbeitserlaubnis für Ausländer, das Zertifikat für ausländische Fachleute, einen Presseausweis für ausländische Korrespondenten und andere Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer entsprechend der gesetzlichen Vorschriften erhalten haben;
  • die eine Daueraufenthaltsgenehmigung für Ausländer haben; und
  • rechtmäßig auf dem Gebiet der Volksrepublik China arbeiten.

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Einzelpersonen aus Taiwan, Macao und Hongkong sind eingeschlossen. Ausländer, die zur Arbeit in Zweigstellen oder Repräsentanzen entsandt werden und die ordnungsgemäß im Hauptland China registriert sind, müssen sich, nachdem sie Arbeitsverträge mit Arbeitgebern im Ausland eingegangen sind, ebenfalls an diesen Versicherungsprogrammen beteiligen. Die Sozialversicherungsbeiträge sind sowohl durch den Entsandten als auch durch die inländischen Organisationen zu leisten.

Anrechnung der Beitragsjahre für Rente

Wenn ein Ausländer China vor dem Erreichen des vorgeschriebenen Pensionsalters verlässt, wird sein persönliches Konto einbehalten und die Beitragsjahre werden kumulativ angerechnet, wenn er in Zukunft wieder nach China zum Arbeiten zurückkehrt. Alternativ kann die zuständige Sozialversicherungsagentur auf schriftlichen Antrag zur Kündigung des Sozialversicherungsverhältnisses eine Einmalzahlung in Höhe des auf dem persönlichen Sozialversicherungskonto eingezahlten Geldes an den Expat vornehmen.

Ausländer, die außerhalb Chinas wohnen und monatliche Sozialversicherungsleistungen erhalten, sollten der zuständigen Sozialversicherungsagentur jährlich ein Zertifikat ihrer Existenz einreichen, das von einer chinesischen Botschaft oder einem chinesischem Konsulat ausgestellt wurde oder von einem zuständigen Amt in seinem/ihren Aufenthaltsland notariell beglaubigt oder bescheinigt und dann von der jeweiligen chinesischen Botschaft oder einem chinesischen Konsulat bescheinigt wurde. Der Saldo im persönlichen Sozialversicherungskonto eines verstorbenen Ausländers kann rechtmäßig vererbt werden.

Sozialversicherungsbeitrag von Ausländern beträgt bis zu 40 Prozent des Gehalts

Es ist zwei Jahre her, dass die Anforderung für Ausländer zur Teilnahme an der Sozialversicherung in China erlassen wurde. Momentan ist diese Anforderung nur in 25 größeren Städten, einschließlich Peking, Chengdu, Qingdao, Suzhou, Wuhan und Tianjin umgesetzt. Sie muss jedoch zwingend auch in anderen Städten umgesetzt werden, die eine hohe Anzahl an Unternehmen mit ausländischer Beteiligung (foreign-invested enterprises – FIEs) aufweisen, unter anderem Shanghai, Dalian, Dongguan und Wenzhou. Da der Sozialversicherungsbeitrag von Ausländern bis zu 40 Prozent des Gehalts eines ausländischen Mitarbeiters betragen kann, wird diese zu einer Belastung für FIEs, was auch der Grund dafür ist, warum diese Städte mit der Umsetzung des Programms zögern, da es ihre Attraktivität für ausländische Investitionen beeinträchtigen kann.

15 Jahre für Rentenansprüche

Viele Ausländer stellen die Anforderung, sich an Chinas Pensionsfond zu beteiligen, in Frage, da sie nicht länger als 15 Jahre in China bleiben wollen – dies ist die Schwelle für die erforderlichen Beitragsjahre, um eine Rente in China zu erhalten. Obwohl das Gesetz besagt, dass die Rentenzahlungen entnommen werden können, wenn der Ausländer China verlässt, sind die Abläufe dafür noch unklar. Außerdem muss ein Ausländer, der in China mit einer Arbeitsgenehmigung arbeitet, das Land verlassen, wenn er arbeitslos wird. Dies stellt die Wirksamkeit der Anforderung für Ausländer, einen Beitrag an die Arbeitslosenversicherung zu leisten in Frage, da sie wahrscheinlich nicht in den Genuss der Arbeitslosenunterstützung kommen werden.

Die vorläufigen Maßnahmen sehen zudem vor, dass ausgewanderte Mitarbeiter, die Staatsangehörige von Ländern sind, die bilaterale oder multilaterale Sozialversicherungsabkommen mit China abgeschlossen haben, Sozialversicherungszahlungen gemäß diesen Abkommen leisten sollen. Momentan haben lediglich Deutschland und Südkorea Sozialversicherungsabkommen mit China abgeschlossen.

Deutsche Expats können sich von Sozialversicherungspflicht befreien lassen

Deutschlands Vereinbarung mit China sieht die Befreiung von Beiträgen in die chinesische Sozialversicherung für Pension, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung vor, wobei diese Beiträge für die Dauer des Aufenthaltes weiterhin in Deutschland geleistet werden. Diese Vereinbarung ist nur für Mitarbeiter deutscher Unternehmen gültig, die rechtmäßig nach China entsandt worden sind. Die Dauer dieser Entsendung ist im allgemeinen 48 Monate und kann auf Antrage auch verlängert werden, obwohl eine Bewilligung des Antrages nicht garantiert ist.

Laut Südkoreas Vereinbarung mit China wird zum Beispiel das an das jeweilige andere Land entsandte Personal für einen Zeitraum von fünf Jahren von Rentenbeiträgen befreit. Aktuell ist China in Verhandlungen über bilaterale Sozialversicherungsverträge mit Japan, den USA, Singapur und einigen EU-Ländern, einschließlich Frankreich, Schweden, Belgien, Finnland und Spanien.

Quelle: www.china-briefing.com

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