Souvenirs und Einfuhrbestimmungen: Was Reisende wissen sollten
Ob handgefertigte Ledersandalen aus Griechenland, edler Sherry aus Spanien oder aromatischer Kaffee aus Italien – Souvenirs verlängern das Urlaubsgefühl. Doch was gilt es bei Zoll- und Steuerfragen zu beachten? Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland informiert über wichtigen Einfuhrbestimmungen.
Tabak, Alkohol und Kaffee nur für Eigenbedarf
Innerhalb der Europäischen Union entfallen Zölle. Persönliche Mitbringsel wie Kleidung, Schuhe oder Gewürze können problemlos nach Deutschland gebracht werden. Für Genussmittel wie Tabak, Alkohol oder Kaffee gelten jedoch Richtmengen, die den Eigenbedarf definieren. Werden diese überschritten, droht eine Nachversteuerung. Die Freimengen gelten pro Person, doch können nationale Besonderheiten auftreten, etwa bei Altersgrenzen für Alkohol. Ein Blick auf die Zollbestimmungen des Reiselandes schafft Klarheit.
Kaffee:
- 10 Kilogramm
Tabakprodukte:
- 800 Zigaretten
- 400 Zigarillos
- 200 Zigarren
- 1 Kilogramm Rauchtabak
Für Alkohol gelten:
- 10 Liter Spirituosen
- 20 Liter Zwischenerzeugnisse (zum Beispiel Sherry)
- 60 Liter Schaumwein
- 110 Liter Bier
- Wein unbegrenzt
Medikamente aus dem EU-Ausland
In einigen EU-Staaten, beispielsweise Frankreich, sind Medikamente oft günstiger. Sie dürfen jedoch nur für den persönlichen Bedarf von maximal drei Monaten eingeführt werden. Nahrungsergänzungsmittel, die in Deutschland unter das Arzneimittelgesetz fallen, unterliegen strikten Vorschriften.
Gold und Edelsteine
Goldschmuck und Edelsteine dürfen bis zu einem Gesamtwert von 10.000 Euro ohne Anmeldung nach Deutschland gebracht werden. Höhere Werte sind beim Zoll mündlich anzugeben. Hinweis: In einigen EU-Ländern existieren Obergrenzen für Bargeldzahlungen.
Artenschutz und Souvenirs
Muscheln, Korallen oder andere am Strand gefundene Gegenstände können unter Artenschutz stehen. Die Mitnahme ist in solchen Fällen ohne Genehmigung untersagt. Auch für Feuerwerkskörper, Antiquitäten, Waffen und Pflanzenschutzmittel gelten strenge Auflagen.
Treibstoff im Reservekanister
Bis zu 20 Liter Kraftstoff im Reservekanister sind für die Einfuhr nach Deutschland erlaubt. Sicherheitshalber wird jedoch empfohlen, maximal 10 Liter mitzunehmen. In einigen Ländern, wie Griechenland oder Kroatien, ist der Transport von Treibstoff im Kanister gänzlich untersagt.
Einreise aus Sondergebieten
Regionen wie die Kanarischen Inseln, Helgoland oder Nord-Zypern unterliegen Sonderregelungen. Informieren Sie sich vorab über die jeweiligen Freigrenzen auf der Website des deutschen Zolls.
Einfuhr aus Nicht-EU-Länder
Bei der Einfuhr aus Drittländern gelten ebenfalls Freimengen:
- Tabak: 200 Zigaretten oder entsprechende Alternativen
- Alkohol: 1 Liter Spirituosen (über 22 Vol.-%) oder 2 Liter Zwischenerzeugnisse
- Kaffee: 500 Gramm
Souvenirs bis zu einem Wert von 300 Euro (430 Euro bei Flug- und Schiffsreisen) sind einfuhrabgabenfrei. Für Reisende unter 15 Jahren liegt die Grenze bei 175 Euro. Überschreitungen müssen deklariert werden.
Praktischer Tipp: Abgaberechner des Zolls
Der Abgaberechner des deutschen Zolls bietet eine einfache Möglichkeit, Freimengen zu prüfen und potenzielle Abgaben zu berechnen.
Mit diesen Informationen lässt sich die Rückreise entspannt gestalten – und das Urlaubsgefühl bleibt ungetrübt!