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Mitarbeiter-Rückkehr aus dem Ausland: Wie gehen Unternehmen damit um?
© Drobot Dean – AdobeStpck

Sommerurlaub im Corona-Jahr: Was tun bei Mitarbeiter-Rückkehr?

Die Vorfreude auf Sommerurlaube ist groß, doch wie gehen Unternehmen mit der Mitarbeiter-Rückkehr nach der Auslandsreise um? Braucht es besondere Corona-Regelungen? Wie gehen die Unternehmen mit den Reisewarnungen des Außenministeriums um? Und wie schützen sie andere Mitarbeiter und Kunden? Daher schafft das Österreichische Produktivitäts- und Wirtschaftlichkeitszentrum (ÖPWZ) mit seiner Mitgliederbefragung etwas Klarheit über die Stimmung in seinen Mitgliedsunternehmen. Diese ist online verfügbar und bietet so eine Orientierungshilfe für Personaler und  Unternehmensleitung.

Mitarbeiter-Rückkehr: eine Gratwanderung

„Es ist tatsächlich eine Gratwanderung“, so der ÖPWZ-Geschäftsführer Armand Kaáli-Nagy. „Einerseits möchte man die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht bevormunden. Andererseits tragen Unternehmen natürlich auch Verantwortung gegenüber anderen im Team sowie den Kunden.“ Außerdem ist es für Personalverantwortliche relevant zu wissen, wie dies in anderen Unternehmen geregelt wird, um nicht zu streng oder zu lasch zu handeln.

Für Oliver Seda, Leiter Konzern-Recht und Personalwesen SPAR Österreichische Warenhandels-AG und Mitglied des Präsidiums des Forum Personal im ÖPWZ, ist eines klar. Ein Unternehmen mit tausenden Mitarbeitenden und täglichen Kundenkontakten hat auch eine besondere soziale Verantwortung. „Gerade die Urlaubszeit erhöht aus unserer Sicht das Infektionsrisiko. Deshalb ist es besonders wichtig, vorausschauend und verantwortungsvoll mit diesem Thema umzugehen“, so Seda weiter. „Wir haben daher klare Regelungen und ein Meldesystem entlang der Reisewarnstufen implementiert. Mitarbeitende, die aus besonders gefährdeten Regionen zurückkehren, müssen uns davon informieren und sich vor Dienstantritt auch testen zu lassen.“

Unternehmensinterne Sonderregelungen ergänzen gesetzliche Vorgaben

Wie diese Regelungen in anderen Betrieben aussehen, zeigt die ÖPWZ-Befragung. „Die meisten Mitglieder des Forums Personal, nämlich 77 Prozent der Befragten, haben eine Richtlinie oder planen, eine zu erstellen“, schildert Kaáli-Nagy in der Veröffentlichung der Ergebnisse. Die meisten Richtlinien gelten generell für Auslandsurlaube oder für Reisen in Länder mit der Reisewarnstufe 5. (Anmerkung der Redaktion: Das österreichische Außenministerium unterscheidet sechs Reisewarnstufen). Die Kosten für die Tests tragen meistens die Mitarbeiter selbst. Hatte der Urlaub eine Quarantäne zur Folge, entfällt häufig der Entgeltanspruch.

Darüber hinaus gibt es unternehmensintern einige Sonderregelungen. Das sind zum Beispiel Termine bei den Arbeitsmedizinern. Auch das Abdecken der Quarantäne mit Urlaubstagen oder Zeitausgleich ist möglich. „Jedenfalls wichtig erscheint mir der stetige Austausch mit anderen Personalverantwortlichen, da die laufenden Lockerungen, die unterschiedlichen Reisewarnungen und auch der Umgang mit Verdachtsfällen weiterhin unsichere Faktoren bleiben werden“, so Kaáli-Nagy. „Jedenfalls laden wir alle Interessierte dazu ein, das Forum für diesen Austausch verstärkt in Anspruch zu nehmen.“

Mitarbeiter-Rückkehr aus dem Ausland: Das sind die Maßnahmen der befragten Unternehmen
© Österreichisches Produktivitäts- und Wirtschaftlichkeits-Zentrum/Forum Personal