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Reisegepäck nach Flug weg – was tun?

Die Beschädigung oder der Verlust von Gepäckstücken ist der Albtraum eines jeden Flugreisenden. Eine gute Nachricht ist jedoch, dass das zuständige Luftfahrtunternehmen für den Schaden aufkommen muss. Allerdings nur, wenn es rechtzeitig informiert wird und dann bis zu einem maximalen Betrag von 1200 Euro, sagen die Rechtsschutz-Experten der ARAG Versicherung.
Das heißt konkret: Nach dem Zeitpunkt der Gepäckaufgabe hat der Geschädigte sieben Tage Zeit, dem Luftfahrtunternehmen den Schaden schriftlich und möglichst dezidiert zu melden. Bei verspäteter Ankunft des Gepäcks verlängert sich die Frist. Sollten größere Werte mitgeführt werden, empfiehlt es sich gegen Gebühr eine sogenannte Wertdeklaration abzugeben.

So haftet das Luftfahrtunternehmen bis zu dem angegebenen Wert. Allerdings gilt der Haftungsanspruch generell nur für aufgegebenes Gepäck, bei der Beschädigung von Handgepäck muss der Airline nachgewiesen werden, dass sie diese auch verschuldet hat.

Quelle: ARAG – Rund ums Recht

Foto: © GordonGrand – Fotolia.com