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Panoramafreiheit: Vorerst keine europaweite Einschränkung

Am 9. Juli 2015 haben die Abgeordneten der Europäischen Kommission dafür gestimmt, die EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2001 in einigen Punkten zu ändern. Für eine mediale Aufregung sorgte dabei im Vorfeld der Vorschlag, die so genannte Panoramafreiheit innerhalb der Europäischen Union (EU) zu vereinheitlichen. Doch nun stimmte eine große Mehrheit dagegen. Somit bleibt es den einzelnen EU-Staaten weiter selbst vorbehalten, wie sie mit den Urheberrechten von Fotos öffentlicher Bauten und Kunstwerke verfahren.

In einem Antrag vor dem Hintergrund der geplanten Urheberrechtsreform war vorgeschlagen worden, die Panoramafreiheit europaweit einzuschränken. Derartige Restriktionen gibt es bereits für einige Länder. So ist es zum Beispiel in Frankreich zwar problemlos erlaubt, den Eiffelturm bei Tag zu fotografieren und entsprechend zu veröffentlichen; den nächtlich angestrahlten Eiffelturm hat sich jedoch die französische Firma, die die Licht-Installation entworfen hat, schützen lassen. Das bedeutet: Den Eiffelturm bei Nacht dürfen Touristen also gerne in ihrem privaten Fotoalbum verewigen, nicht aber auf ihrer Facebook-Seite oder als Selfie in ihrem Instagram- oder Twitter-Account veröffentlichen.

Definition Panoramafreiheit (auch Straßenbildfreiheit)

Dabei handelt es sich um eine Einschränkung des Urheberrechts, bei der Fotografien, Videomaterial oder andere Abbildungen von Werken an öffentlichen Orten (dazu gehören Beispiel Wahrzeichen wie das Brandenburger Tor) nur dann gewerblich etwa auf Webseiten oder in sozialen Netzwerken wie Facebook genutzt werden dürften, wenn die Urheber (also die Erschaffer oder Produzenten) einwilligen. Die Panoramafreiheit ist in den einzelnen EU-Staaten unterschiedlich geregelt.

Europaweite Unterschiede bei der Panoramafreiheit

Auch in Italien, Griechenland, Belgien und Luxemburg müssen Reisende äußerst vorsichtig sein, wenn es um die Veröffentlichung oder gewerbliche Nutzung von Fotografien nationaler Wahrzeichen und Kunstwerke geht (siehe Grafik). Deutschland wiederum sieht überhaupt keine Grenzen der Veröffentlichung von Fotos öffentlicher Gebäude oder künstlerischen Produkten vor.

Panoramafreiheit_in_Europa_(Karte)
„Panoramafreiheit in Europa (Karte)“ von Maximilian Dörrbecker (Chumwa) – Eigenes Werk, using:File:Levels of Freedom of Panorama in Europe.svg. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons – https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Panoramafreiheit_in_Europa_(Karte).png#/media/File:Panoramafreiheit_in_Europa_(Karte).png

Aufgrund des Vorschlages, die Panoramafreiheit europaweit einheitlich einzuschränken, fürchteten vor allem Profi-Fotografen, dass ihr Job zumindest in der Öffentlichkeit deutlich beeinträchtigt wird. EU-Bürger wiederum waren besorgt, sich womöglich mit harmlosen Urlaubsselfies haftbar zu machen, nur weil das Bild neben einer Werbeanzeige auf Facebook oder einem anderen sozialen Netzwerk auftauchen könnte.

Die EU- Kommission will noch in diesem Jahr eine Gesetzesinitiative zum Urheberrecht vorlegen. Grundsätzlich wird eine Erneuerung weitgehend befürwortet, denn dieser Rechtsbereich muss sich an die geänderten Rahmenbedingungen des Alltages anpassen. 2001 gab es weder Youtube, noch Facebook, Twitter, Instagram und Co., über die sich Werke, die unter das Urheberrecht fallen, rapide über alle Grenzen hinweg verbreiten.

Titelfoto: Background vector designed by Freepik