Thailand: Neues Touristenvisum für mehrfache Einreise
Das Thailändische Außenministerium hat jetzt bekannt gegeben, dass es ab 13. November 2015 für Touristen ein neues Visum für beliebig viele Einreisen innerhalb von 6 Monaten geben wird. Die einzelnen Aufenthalte dürfen jedoch 60 Tage nicht überschreiten.
Das kurz auch „TR-Multiple“ genannte Visum wird gegen eine Gebühr von 150 Euro ausgestellt. Erforderlich ist für die Beantragung des neuen Visums unter anderem auch der Nachweis von mindestens einer zwischenzeitlichen Aus- beziehungsweise Wiedereinreise, beispielsweise in Form eines Flug-, Bus- oder Zugtickets, einer Hotelbuchung im Nachbarland oder eines Visums für das Nachbarland.
Erst letztes Jahr wurde der so genannte “Visa Run” unterbunden und bei Fortführung sanktioniert . Den so genannten Visa Run nutzten Reisende, die nach 30 visafreien Aufenthaltstagen in Thailand kurz in ein benachbartes Land einreisen (oft auf dem Landweg), und dann sofort oder nach einigen Tagen wieder nach Thailand zurückkehren, um dort einen erneuten 30-tägigen visafreien Aufenthalt zu erhalten.
Quellen: www.cibt.de und www.tip.de
Arbeitserlaubnis für Thailand beantragen
Laut einer Meldung der Akzento Group, einem internationalen Dienstleister im Bereich des Business Consulting, handeln die zuständigen thailändischen Behörden in Sachen Einreisebestimmungen sehr restriktiv – bereits geringste Verstöße würden von der thailändischen Polizei mit Geldbußen von 10.000 Baht (rund 250 Euro) und mehr geahndet.
Wer in Thailand arbeiten möchte, so die Unternehmensberatung Akzento , muss einige Hürden überwinden. Prinzipiell ist es Ausländern in Thailand erst einmal verboten, ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis irgendeine Tätigkeit aufzunehmen. Des Weiteren gibt es ein lange Liste von Berufen, deren Ausübung ausschließlich Thais vorbehalten ist.
Die genauen gesetzlichen Bestimmungen sind geregelt im Alien’s Act BE 2521, die besagen, dass jeder Ausländer, der in Thailand arbeiten möchte, eine sogenannte “Work Permit” beantragen muss, auch wenn dies im Rahmen eines Hilfsprogramms ohne Bezahlung geschieht. Ausgenommen davon sind ausländische Investoren, wenn sie Thais beschäftigen, die alle notwendigen Tätigkeiten verrichten.
Zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis müssen generell die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Antragsteller muss im Besitz eines Non-Immigrant-Visa sein. Er darf in keinem Falle die Arbeitsaufnahme für eine Tätigkeit beantragen, die nach der Royal Decree BE 2522 für Ausländer verboten ist; Er muss die erforderlichen Kenntnisse und Qualifikation für die auszuübende Tätigkeit nachweisen. Zudem muss in einer gesunden körperlichen und mentalen Verfassung sein und darf nicht an Lepra, Tuberkulose oder Elephantiasis leiden und darf weder drogen- noch alkoholabhängig sein. Auch darf der Antragsteller innerhalb der letzten zwölf Monate in keiner Weise gegen die thailändischen Immigrationsbestimmungen verstoßen haben.
Neben einer ganzen Reihe von Dokumenten wird auch ein Lebenslauf in englischer Sprache verlangt, mit detaillierter Auflistung aller bisher ausgeübten Tätigkeiten. Erforderlich ist zudem eine detaillierte Beschreibung der Tätigkeit, die ausgeübt werden soll. Unter Umständen müssen alle Dokumente und Erklärungen von der deutschen Botschaft für echt erklärt werden und gegebenenfalls auch in thailändischer Sprache vorliegen.
Grundsätzlich erlischt die Arbeitserlaubnis mit Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung. Die erlaubte Aufenthaltsdauer ist aus dem Sichtvermerk ersichtlich, der bei der Einreise in den Reisepass gestempelt wird. Bevor eine Arbeitsgenehmigung verlängert werden kann, muss stets zuerst das Visum verlängert werden.
Quelle: OpenPR
Business-Knigge Thailand: Bescheiden aber berechenbar